Informationen zum Klinikaufenthalt  

Alkohol

Alkoholkonsum kann nur in Ausnahmefällen und nur nach Absprache mit dem Arzt gestattet werden.


Assistenz-und Therapiehunde

Assistenzhunde sind Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde. Therapiehunde sind Hunde gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz. Diese sind am Anstaltsareal und in der Krankenanstalt grundsätzlich gestattet.

Aus hygienischen Gründen sind diese dennoch in folgenden Bereichen nicht gestattet:
Im gesamten OP- und Behandlungsbereich, in sämtlichen Intensivbehandlungs- und Intensivüberwachungsbereiche, in den gesamten Stationsbereichen (ausgenommen in Fällen, in denen der ausgebildete Assistenzhund als Begleitung eines Besuchers die Bettenstation betritt) und in allen Bereichen der Lebensmittellagerung, Lebensmittelzubereitung und Lebensmittelausgabe mit Ausnahme der allgemeinen Bereiche wie z. B. Cafeteria.

Das Mitnehmen von Tieren, ausgenommen Assistenz- und Therapiehunde, auf das Anstaltsareal sowie in die Krankenanstalt selbst ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.


Fotografieren und Filmen

Das Klinikum ist ein besonders sensibler Ort und unterliegt besonderen rechtlichen Bestimmungen. Uns ist vor allem das Recht der Privatsphäre unserer PatientInnen und MitarbeiterInnen sehr wichtig. Dies betrifft folglich auch das Fotografieren und Filmen.

Daher dürfen nur Personen fotografiert oder gefilmt werden, die ausdrücklich zugestimmt haben und damit einverstanden sind.
Das Filmen und Fotografieren von Klinikeinrichtungen und Räumlichkeiten ist nur mit Genehmigung der Klinikleitung erlaubt.


Geld und Wertsachen

Leider kann das Klinikum beim Verlust von Bargeld und Wertgegenständen keine Haftung übernehmen, wenn Sie Ihre Wertgegenstände, Schmuck und Geld nicht sicher deponiert haben.

  • Unsere Mitarbeiter auf der Station informieren Sie darüber, wo Sie Ihre Wertgegenstände deponieren können.
  • Melden Sie den Mitarbeitern auf der Station, wenn Ihnen Unregelmäßigkeiten auffallen bzw. Besucher/Patienten/sonstige Personen sich auffällig verhalten.

Medikamente

Während Ihres Aufenthaltes erhalten Sie alle Medikamente ausschließlich von unserem Pflegepersonal. Die Einnahme von selbst mitgebrachten Medikamenten ist nur nach vorheriger Absprache mit dem behandelnden Arzt gestattet.


Rauchen

Haben Sie bitte dafür Verständnis, dass in unserem Klinikum das Rauchen grundsätzlich nicht erlaubt ist. Sofern Sie während Ihres Krankenhausaufenthaltes auf das Rauchen nicht verzichten können, haben Sie auf den Freiflächen außerhalb des Gebäudes die Gelegenheit.


Rufanlage

Der Hörer dient nicht nur dazu, das Pflegepersonal zu verständigen, sondern überträgt auch den Ton für Fernsehen und Radio.


Visiten

Ärztliche Visiten finden am Vormittag und am Nachmittag statt. Ihre Anwesenheit im Patientenzimmer ist zu den Visitenzeiten, die Sie beim Pflegepersonal erfragen können, unbedingt erforderlich.