Myomembolisation – minimalinvasive Behandlung von Gebärmuttermyomen
Gebärmutter erhalten – Beschwerden gezielt behandeln
Myome sind gutartige Knoten der Gebärmuttermuskulatur. Viele Myome verursachen keine Beschwerden und müssen nicht behandelt werden. Abhängig von ihrer Größe und Lage können sie jedoch die Lebensqualität deutlich beeinträchtigen.
Mögliche Beschwerden sind:
- starke oder lang anhaltende Regelblutungen
- Schmerzen oder Druckgefühl im Unterbauch
- häufiger Harndrang
- Verstopfung
- Schmerzen beim Geschlechtsverkehr
- Blutarmut infolge verstärkter Regelblutungen
- Zunahme des Bauchumfangs
Das Institut für Radiologie des Landesklinikums Horn bietet mit der Myomembolisation eine minimalinvasive und gebärmuttererhaltende Behandlungsmöglichkeit für geeignete Patientinnen an.
Die Abklärung und Behandlung erfolgen in enger Zusammenarbeit zwischen dem Institut für Radiologie und der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe.
Was ist eine Myomembolisation?
Die Myomembolisation – auch Uterusarterienembolisation genannt – ist ein kathetergestütztes radiologisches Verfahren. Ziel der Behandlung ist es, die Blutversorgung der Myome gezielt zu reduzieren.
Über einen kleinen Gefäßzugang wird unter Röntgenkontrolle ein dünner Katheter bis zu den Gebärmutterarterien vorgeschoben. Anschließend werden sehr kleine Partikel in jene Gefäße eingebracht, die die Myome mit Blut versorgen. Dadurch werden die Myome nicht mehr ausreichend durchblutet und verkleinern sich im Verlauf.
Die Gebärmutter selbst bleibt bei diesem Verfahren erhalten.
Welche Vorteile bietet das Verfahren?
Die Myomembolisation kann für geeignete Patientinnen eine Alternative zu einer operativen Behandlung darstellen.
Mögliche Vorteile sind:
- kein Bauchschnitt
- Erhalt der Gebärmutter
- Behandlung mehrerer Myome in einem Eingriff
- nur ein kleiner Gefäßzugang erforderlich
- in der Regel kürzere Erholungszeit als nach einer größeren Operation
Das wichtigste Ziel der Behandlung ist die nachhaltige Besserung der durch die Myome verursachten Beschwerden. Wie stark sich die Myome verkleinern und wie rasch eine Beschwerdebesserung eintritt, ist individuell unterschiedlich.
Für wen kommt eine Myomembolisation infrage?
Das Verfahren kann insbesondere bei Patientinnen mit nachgewiesenen Gebärmuttermyomen und entsprechenden Beschwerden erwogen werden.
Ob eine Myomembolisation im individuellen Fall geeignet ist, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:
- Art und Ausmaß der Beschwerden
- Anzahl, Größe und Lage der Myome
- bisherigen Behandlungen
- bestehenden Begleiterkrankungen
- persönlichen Erwartungen an die Behandlung
- bestehendem oder zukünftigem Kinderwunsch
Die Wahl des geeigneten Behandlungsverfahrens erfolgt nach sorgfältiger gynäkologischer und radiologischer Beurteilung. Bei noch nicht abgeschlossener Familienplanung ist eine besonders ausführliche individuelle Beratung erforderlich.
Wie erfolgt die Abklärung?
Für eine erste Kontaktaufnahme können sich interessierte Patientinnen sowohl an das Institut für Radiologie als auch an die gynäkologische Ambulanz des Landesklinikums Horn wenden.
Vor der Myomembolisation werden die vorhandenen gynäkologischen Befunde und Bildaufnahmen geprüft. Je nach Ausgangssituation können weitere Untersuchungen notwendig sein, beispielsweise:
- gynäkologische Untersuchung
- Ultraschalluntersuchung
- Magnetresonanztomographie des Beckens
- Blutuntersuchung
- Überprüfung der Nierenfunktion und Blutgerinnung
Nach der gynäkologischen und radiologischen Beurteilung wird gemeinsam mit der Patientin besprochen, ob eine Myomembolisation infrage kommt oder ob ein anderes Behandlungsverfahren besser geeignet ist.
In einem persönlichen Aufklärungsgespräch werden die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten, die Erfolgsaussichten, der Ablauf der Embolisation sowie mögliche Risiken ausführlich erläutert.
Wie läuft die Behandlung ab?
Die Myomembolisation wird von speziell ausgebildeten interventionellen Radiologinnen und Radiologen an einem modernen Angiographiegerät durchgeführt.
Nach örtlicher Betäubung wird über einen kleinen Gefäßzugang ein dünner Katheter eingeführt. Unter Röntgenkontrolle und mithilfe von Kontrastmittel werden die Gebärmutterarterien dargestellt. Anschließend werden die das Myom versorgenden Gefäße gezielt mit kleinen Partikeln verschlossen.
Nach dem Eingriff erfolgt eine medizinische Überwachung. Da in den ersten Stunden stärkere, krampfartige Unterbauchschmerzen auftreten können, wird eine entsprechende Schmerzbehandlung durchgeführt. Die Dauer des Krankenhausaufenthaltes und der Erholung richtet sich nach dem individuellen Verlauf.
Welche Risiken bestehen?
Wie jeder medizinische Eingriff ist auch die Myomembolisation mit möglichen Risiken verbunden. Dazu zählen unter anderem:
- Bluterguss oder Nachblutung an der Punktionsstelle
- Gefäßverletzung
- Infektion
- Unverträglichkeit des Kontrastmittels
- vorübergehendes Fieber, Unwohlsein oder Übelkeit
- vorübergehende oder dauerhafte Veränderungen der Regelblutung
- unzureichende Beschwerdebesserung
- selten die Notwendigkeit einer weiteren Behandlung oder Operation
Die persönlichen Erfolgsaussichten und Risiken werden vor dem Eingriff ausführlich mit der Patientin besprochen.
Beratung und Terminvereinbarung
Sie leiden unter Beschwerden durch Gebärmuttermyome und möchten wissen, ob eine Myomembolisation für Sie infrage kommt?
Für eine erste Beratung können Sie sich an das Institut für Radiologie oder an die gynäkologische Ambulanz des Landesklinikums Horn wenden.
Institut für Radiologie
Für Informationen zum Verfahren, zur radiologischen Beurteilung und zum Ablauf der Myomembolisation.
Prim. Dr. Dietmar Garnhaft
Zentralröntgen des Landesklinikums Horn
Telefon:+43 2982 9004-21952
E-Mail:dietmar.garnhaft@horn.lknoe.at
Gynäkologische Ambulanz
Für die gynäkologische Abklärung Ihrer Beschwerden, die Beurteilung vorhandener Myome und die gemeinsame Besprechung der möglichen Behandlungsverfahren.
Telefon:+43 2982 9004-17150
Erreichbarkeit: Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr
Welche Unterlagen sind für die Beratung hilfreich?
Bitte halten Sie – sofern vorhanden – folgende Unterlagen bereit:
- aktuelle gynäkologische Befunde
- Ultraschallbefunde
- bereits vorhandene MRT-Aufnahmen des Beckens
- frühere Operations- und Behandlungsberichte
- aktuelle Medikamentenliste
Nach Durchsicht der Befunde wird gemeinsam mit Ihnen geklärt, ob eine Myomembolisation grundsätzlich infrage kommt und welche weiteren Untersuchungen erforderlich sind.
Sie sind unsicher, an wen Sie sich wenden sollen?
Kontaktieren Sie einfach das Zentralröntgen oder die gynäkologische Ambulanz. Ihr Anliegen wird an die passende Ansprechstelle weitergeleitet.